Was ist die WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, vgl. § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sowohl das Grundstück als auch Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, vgl. § 1 Abs. 5 WEG gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Aufgaben der WEG-Verwaltung ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten, die wir Ihnen anbieten können.
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Das bieten wir Ihnen im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung an
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Kaufmännische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung (also regelmäßig bis drei Monate und in Einzelfällen bis sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr
- Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
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Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands (etwa Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, SAT-Anlage, ggf. Aufzug, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen usw.)
- Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen
Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten - Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
- Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
- Leitung der Wohnungseigentümerversammlung
- Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung
- Führen der Beschlusssammlung
- Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa mit dem Hausmeister oder den Reinigungskräften für die Treppenhäuser
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist