WEG-Verwaltung

Hauptaufgabe der WEG-Verwaltung ist allein die Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Die damit zusammenhängenden Tätigkeiten sind sehr umfangreich und setzen daher entsprechende Kenntnisse des Verwalters voraus. Damit einhergehend beinhalten die zahlreichenden Tätigkeiten für den Verwalter ein erhebliches Haftungspotential.

Soll ein WEG-Verwalter eingesetzt werden, ist zwischen der Bestellung des Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft und dem mit der Eigentümergemeinschaft geschlossenen Verwaltervertrag zu unterscheiden. Es handelt sich um jeweils rechtlich eigenständige Vorgänge, die gesondert zu behandeln sind (etwa Bestellung oder Abberufung des Verwalters / Abschluss oder Kündigung des Verwaltervertrags).