MIETverwaltung

Der Umfang der Tätigkeiten der Mietverwaltung ist im Vergleich zur WEG-Verwaltung etwas geringer. Zwar erübrigen sich die Vorbereitungen und Durchführungen der Wohnungseigentümerversammlungen, jedoch tritt an deren Stelle die Absprachen der Verwaltung mit dem oder den Eigentümer(n) des Mietobjektes. Sodass der zeitliche Aufwand bei der Mietverwaltung nahezu vergleichbar hoch ist, wie bei der WEG-Verwaltung, denn die Mietverwaltung muss sich um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse kümmern.

Der Vertrag über die Mietverwaltung kann je nach Ausgestaltung neben der kaufmännischen auch die bauliche und technische Betreuung des Objekts enthalten, der dann denselben Umfang wie beim Gemeinschaftseigentum hat.