Was ist die Sondereigentumsverwaltung?

Die Verwaltung des Sondereigentums umfasst Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen. In Abgrenzung zur Mietverwaltung erstreckt sich die Sondereigentumsverwaltung jedoch nur auf das Sondereigentum (Eigentumswohnungen), also alles was nicht zum Gemeinschaftseigentum zählt. Sondereigentümer sind regelmäßig Einzelpersonen oder Personenmehrheiten (z. B. Erbengemeinschaften oder Eheleute). Häufig beauftragt man eine WEG-Verwaltung auch mit der SE-Verwaltung, dies ist aber nicht zugleich zwingend erforderlich. Dabei kann die Verwaltung auch mehrere Eigentumswohnungen derselben oder unterschiedlicher Eigentümer betreuen. Der Umfang der Sonderverwaltung ergibt sich aus dem Verwaltervertrag, der zwischen der Verwaltung und dem oder den Eigentümer(n) des Sondereigentums geschlossen wird. Folgende Aufgaben werden regelmäßig der Sondereigentumsverwaltung übertragen, die auch wir Ihnen anbieten.

Das bieten wir Ihnen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung an

  • Finanzielle Betreuung des Sondereigentums
  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen des Mieters sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das einzelne Mietobjekt
  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums) für den einzelnen Wohnungseigentümer
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern
  • Bauliche und technische Betreuung des Sondereigentums
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom jeweiligen Eigentümer vertraglich übertragen