Was ist die Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung ist grundsätzlich mit der Vermietung, Durchführung ( z. B. Erstellung der Nebenkostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen betraut und für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können einzelne natürliche Person, Personenmehrheiten (Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch juristische Person (z. B. GmbH) sein. Die Verwaltung erstreckt sich dabei regelmäßig auf die gesamte Immobilie, wozu beispielsweise Miethäuser mit mehreren Wohnungen, oder auch einzelne Einfamilienhäuser gehören können.Grundlage unsere Tätigkeit als Mietverwaltung ist primär der Verwaltervertrag, der zwischen der Verwaltung und dem oder den Eigentümer(n) geschlossen wird. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:

Das bieten wir Ihnen im Rahmen der Mietverwaltung an

Kaufmännische Betreuung des Mietobjekts

  • Vereinnahmung und Überwachung der Miet- und sonstigen Zahlungen der Mieter sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
  • Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen für das Mietobjekt – soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen – sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen,
  • Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben für das Mietobjekt
  • Rechtzeitige Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung (also spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums)
  • Vermietung und Abwicklung von Mietverhältnissen (etwa Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter, Mietvertragserstellung, ggf. Mietvertragsabschluss, Kautionsabwicklung, Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen, ggf. Kündigung des Mieters, ggf. Entgegennahme von Mieterkündigungen)
  • Korrespondenz mit Vertragspartnern

Bauliche und technische Betreuung des Mietobjekts

  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübernahmen nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand
  • Entgegennahme von Mängelanzeigen der Mieter
  • Begehungen des Mietobjekts zur Mängelfeststellung, ggf. auch – wie bei der WEG-Verwaltung – des Mietobjekts
  • Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
  • Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Mietobjekts
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, soweit vom Eigentümer vertraglich übertragen