Was ist die WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, vgl. § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sowohl das Grundstück als auch Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, vgl. § 1 Abs. 5 WEG gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Aufgaben der WEG-Verwaltung ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten, die wir Ihnen anbieten können.
Das bieten wir Ihnen im Rahmen der Wohnungseigentumsverwaltung an
Kaufmännische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Führung der Bankkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Vereinnahmung und Überwachung der Hausgeld- und sonstigen Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie ggf. deren Durchsetzung im Mahnverfahren
- Begleichung und Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie ggf. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Führung der laufenden Buchhaltung über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtzeitige Erstellung der jeweiligen Jahresabrechnung (also regelmäßig bis drei Monate und in Einzelfällen bis sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) unter besonderer Berücksichtigung der Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftplans für das kommende Wirtschaftsjahr
- Vorschläge zur Kosteneinsparung, etwa durch eingeholte Angebote anderer Versicherer und Dienstleister oder von unterschiedlichen Handwerkern angeforderte Kostenvoranschläge bei erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Bauliche und technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Regelmäßige Begehungen des Gemeinschaftseigentums zur Beurteilung des baulichen und/oder technischen Zustands (etwa Fassade, Bedachung, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge, Waschküche und Trockenräume, etwaige Gemeinschaftsräume, Heizung und Heizungsraum, SAT-Anlage, ggf. Aufzug, Zuwege zum Objekt, Gartenanlagen, Stellplätze für Mülltonnen usw.)
- Feststellung und Unterrichtung der Wohnungseigentümer von erforderlichen
Vergabe und Überwachung der erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten - Wahrung von Verkehrssicherungspflichten (etwa Vergabe des Winterdienstes)
- Im weitesten Sinne rechtliche Betreuung des Gemeinschaftseigentums
- Einberufung zu den Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der Erstellung der erforderlichen Beschlussvorlagen
- Leitung der Wohnungseigentümerversammlung
- Erstellung bzw. Veranlassung einer Niederschrift über die jeweilige Versammlung
- Führen der Beschlusssammlung
- Gestaltung und Kontrolle von Verträgen für die Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa mit dem Hausmeister oder den Reinigungskräften für die Treppenhäuser
- Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Fragen des Gemeinschaftseigentums nach Maßgabe des WEG
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, sofern der Verwalter dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt ist